Kanzlei
Als österreichisches Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsunternehmen beraten wir nicht nur in Steuerangelegenheiten, sondern auch in wirtschaftlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei zählen Verlässlichkeit, Sicherheit und absolute Diskretion zu den wesentlichen Grundsteinen für eine meist langfristige Zusammenarbeit. Viele unserer Mandanten begleiten wir nun schon jahrzehntelang. Sich ständig ändernde rechtliche Rahmenbedingungen sind dabei Herausforderung und Ansporn zugleich. Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen stellen wir sicher, unserem Anspruch auf ein höchstmögliches Maß an Fachwissen zum Nutzen unserer Mandanten gerecht zu werden.
Sie bekommen eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungen in höchster Qualität und aus einer Hand – individuelle Beratung ist uns ein besonderes Anliegen!
Wir sprechen Ihre Sprache und erläutern Ihnen selbst komplexe steuerliche und rechtliche Sachverhalte in verständlicher und umsetzbarer Form. Absolute Kundenorientierung, Qualitätsorientierung in der Beratung und pünktlicher Service werden durch uns täglich praktiziert. Fortbildungen sind erste Verpflichtung für alle im Team.
In unserem breit aufgestellten Team betreuen Sie ausgewiesene und erfahrene Experten in unterschiedlichen Fachbereichen. So können wir all Ihre Belange rund um Steuer- und Wirtschaftsberatung, Rechnungswesen sowie Wirtschaftsprüfung kompetent und branchenübergreifend betreuen.
Wir denken ganzheitlich, setzen uns individuell mit Ihrem Unternehmen auseinander und gehen mit Ihnen gemeinsam den Weg zum Unternehmenserfolg. Unsere Betreuungssprachen sind Deutsch und Englisch.
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Prüfung des Registrierkassen Jahresbelegs bis 15. Februar
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt werden. Für das Jahr 2018 ist demnach bis spätestens 15. Februar 2019 für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen.
Der Monatsbeleg für Dezember ist zugleich der Jahresbeleg und kann wie jeder andere Nullbeleg durch Eingabe des Wertes 0 erstellt werden. Eine Überprüfung kann manuell mithilfe der „BMF Belegcheck App“ vorgenommen werden. Sofern die Registrierkasse über die entsprechende technische Ausstattung verfügt, kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt und über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an FinanzOnline übermittelt werden. In diesem Fall sind Ausdruck und Aufbewahrung des Belegs nicht notwendig. In Ausnahmefällen – kein Internetzugang und kein Smartphone vorausgesetzt – ist auch eine manuelle Übermittlung des Jahresbelegs (Formular RK 1) möglich. Das Versäumen der Frist (15. Februar 2019) kann eine Finanzordnungswidrigkeit darstellen.
Bild: © Eisenhans - Fotolia
© Haunschmidt & Partner | Klienten-Info
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